Herzlich willkommen auf unserer Homepage.

Wir sind eine alteingesessene und renommierte Anwaltskanzlei im Herzen der Spargel- und Festspielstadt Schwetzingen inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar.

Gegründet wurde die Anwaltskanzlei Dr. Gaa & Kollegen im Jahre 1960 durch RA. Dr. Lothar Gaa, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch viele Jahre politisch tätig war, zuletzt als Landtagspräsident des Landtags von Baden-Württemberg.

Seit über 60 Jahren stehen wir im Dienste unserer Mandanten und bieten eine qualifizierte Beratungs- und Prozessbetreuung.

Wer gut sein will, muss sich beschränken. Wir wissen das und konzentrieren uns daher auf die Gebiete des Arbeits-, Verkehrs- und Versicherungsrechts sowie des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind das Wohnungseigentums-, Miet- und Wirtschaftsrecht.

Wenn Sie Probleme in anderen Rechtsgebieten haben, empfehlen wir Ihnen gerne kompetente Kollegen. Denn wir wissen, was wir können und was nicht. Wir machen nur kein Geheimnis daraus.

Um unseren Mandanten auch in steuerrechtlichen Fragen eine qualifizierte Beratung bieten zu können, arbeiten wir im Rahmen einer Kooperation eng mit der Steuerberatungskanzlei Dr. Wippel in Ketsch zusammen.

Sie erreichen die Steuerberatungskanzlei unter der Telefonnummer:
06202 / 2 80 5-0 oder per Telefax: 06202 / 2 80 5-33.

Unsere Kanzlei ist ausserdem Mitglied der ADVOUNION e.V., einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten in Europa.

In unserer Kanzlei bieten wir engagierten Referendaren gerne auch die Möglichkeit der Ausbildung und Praktika an. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe

Die für die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Anwälte der Kanzlei Dr. Gaa & Kollegen maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Fachanwaltsordnung, die RVG und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".

Die für die RAe geltenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und RVG) finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de