Arbeitsrecht | Baurecht | Energierecht | Familienrecht | Gesellschaftsrecht | Mietrecht | Verkehrszivil- und strafrecht


Die Rechtsanwälte Dr. Gaa & Kollegen betreuen seit über fünf Jahrzehnten größere Bauunternehmen außergerichtlich und forensisch.

Gerade die Verfolgung von Werklohnansprüchen wie die Verteidigung gegen dieselben in der Praxis bereiten immer wieder Probleme, die ihren Grund in unzureichender Beachtung der besonderen Struktur des Werkvertragsrechts des BGB, teilweise in einer Vermengung verschiedener, streng auseinander zu haltender Vorschriften des BGB und der VOB/B haben.

Auf der anderen Seite verfolgt der zuständige VII. Zivilsenat des BGH seit längerem die Tendenz, im BGB nicht geregelte Fragen durch inhaltliche Übernahme der in der VOB/B niedergelegten Regelungen zu beantworten. Für die Notwendigkeit klarer Erfassung der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen ist es daher unabdingbar frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, am besten bereits bei Ausführung des Bauvorhabens.

Das Baurecht hat häufig auch eine öffentlichrechtliche Problematik. Angesichts der noch immer steigenden Grundstückspreise und Baukosten versuchen immer häufiger Bauherren, zumal Bauträger, die knapp gewordenen baureifen Grundstücke bis an die Grenze des baurechtlich Zulässigen, nicht selten aber auch darüber hinaus, baulich zu nutzen.

Gleichzeitig beobachten Haus- und Grundstückseigentümer zunehmend kritischer Baugesche- ben auf benachbarten Grundstücken. Der Problemkreis des verwaltungsgerichtlichen Dreiecksverhältnisses (Nachbar - Bauherr - Behörde) macht eine frühe Einholung anwaltlichen Rats notwendig.

zurück zur Übersicht