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und strafrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Gaa & Kollegen betreuen seit über
fünf Jahrzehnten größere Bauunternehmen außergerichtlich und
forensisch.
Gerade die Verfolgung von Werklohnansprüchen wie die Verteidigung
gegen dieselben in der Praxis bereiten immer wieder Probleme, die
ihren Grund in unzureichender Beachtung der besonderen Struktur
des Werkvertragsrechts des BGB, teilweise in einer Vermengung verschiedener,
streng auseinander zu haltender Vorschriften des BGB und der VOB/B
haben.
Auf der anderen Seite verfolgt der zuständige VII. Zivilsenat des
BGH seit längerem die Tendenz, im BGB nicht geregelte Fragen durch
inhaltliche Übernahme der in der VOB/B niedergelegten Regelungen
zu beantworten. Für die Notwendigkeit klarer Erfassung der einzelnen
Anspruchsvoraussetzungen ist es daher unabdingbar frühzeitig anwaltlichen
Rat einzuholen, am besten bereits bei Ausführung des Bauvorhabens.
Das Baurecht hat häufig auch eine öffentlichrechtliche Problematik.
Angesichts der noch immer steigenden Grundstückspreise und Baukosten
versuchen immer häufiger Bauherren, zumal Bauträger, die knapp gewordenen
baureifen Grundstücke bis an die Grenze des baurechtlich Zulässigen,
nicht selten aber auch darüber hinaus, baulich zu nutzen.
Gleichzeitig beobachten Haus- und Grundstückseigentümer zunehmend
kritischer Baugesche- ben auf benachbarten Grundstücken. Der Problemkreis
des verwaltungsgerichtlichen Dreiecksverhältnisses (Nachbar - Bauherr
- Behörde) macht eine frühe Einholung anwaltlichen Rats notwendig.
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